Vollmagier sollte schon beinhalten, welche Sachen du damit machen kannst.
Also Spruchzauberei, etc. - die Angabe muß da mit rein. Denn für all das wirst du ggf. haftbar gemacht.
Kann freilich auch alles aufgezählt werden, würde ich trotzdem als nur eine Lizenz erachten,
wichtig ist dem Staat / den Konzernen halt, dass in der Datenbank drin steht, zu welchem Genprobensatz welche pot. Taten gehören,
Magierlizenzen werden ja üblicherweise nur unter Volldurchleuchtung heraus gegeben und dienen auch stark der Fahndung.
Kopfgeldjäger oder Critterjäger (Ghule und sowas)?
Erstere fangen Leute, die gesucht werden und liefern die bei den Polizeidienstleistern / vor Gericht ab,
würde da Pistolen und Betäubungswaffen als angemessen erachten. Gewehre eher nicht, Gefahr der Fehlschüße zu hoch.
Letztere sammeln Prämien für gefährliche Critter oder dienen als Kammerjäger.
Da darf es dann auch eine Schrotflinte, Jagdgewehr oder sowas sein. Jagdgewehr halt beachten,
dass du damit wie andere Jäger auch nach unten schießen sollst. Darum hocken die ja im Hochstand, in der Stadt nochmal gefährlicher.
Bei beiden darf gerne ein Waffenschein mit dabei sein, aber halt nur für bestimmte passende Waffen, die auch ein E haben
und angemessen erscheinen. Jeder Waffenschein braucht eine Begründung, sprich eine entsprechende Begleittarnung.
Lizenz zum Bekämpfen von magischen Bedrohungen - für wen möchtest du diese bekämpfen?
Magischer Ermittler stelle ich mir ähnlich wie einen Privatdetektiv vor, ginge auch dann mit kleiner Waffe.
Magier sind ja ohnehin gefährlich

Jede Lizenz muß an eine SIN gekoppelt sein, deren Beruf muß die Lizenz sinnig erscheinen lassen.
Und wenn man mit den Waffen böses tut, hilft auch die Lizenz wenig.


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