Zwar sind Zitate von Auszügen im Rahmen des § 51 UrhG zur Nutzung für wissenschaftliche und schulische Zwecke kostenlos gestattet,
aber oftmals gibt es Nutzungsbeschränkungen wie die, welche ich heute bei Spiegel.de Online gefunden habe:
Daher bitte das Tool http://www.woerter-zaehlen.de/ nutzen und Zitate entsprechend kurz halten,
soweit ich das in der Vergangenheit nicht beachtet habe, bitte meldet den entsprechenden Beitrag,
damit ich das noch ändern kann.
Und als kleiner Ergänzung noch: Der heise Verlag sieht das etwas lockerer (da habe ich auch angefragt),
aber auch da Zitate von Artikeln bitte mit eigener Meinung bzw. Würdigung ergänzen,
Zitat in einem eigenen Beitrag mit vollständiger Quellen-Angabe (und Link), das Zitatrecht gelte immer nur im Kontext eines eigenen Beitrags.
Vielen Dank
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Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, auf unsere Artikel zu verlinken. Zur Einleitung können Sie den Vorspann (maximal 300 Zeichen) kostenfrei verwenden. Der Link muss anschließend auf die Originalquelle in unserem Angebot führen. Alle Artikel bleiben unter der entsprechenden URL, kostenlos und dauerhaft im Angebot von SPIEGEL ONINE bestehen.
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Und als kleiner Ergänzung noch: Der heise Verlag sieht das etwas lockerer (da habe ich auch angefragt),
aber auch da Zitate von Artikeln bitte mit eigener Meinung bzw. Würdigung ergänzen,
Zitat in einem eigenen Beitrag mit vollständiger Quellen-Angabe (und Link), das Zitatrecht gelte immer nur im Kontext eines eigenen Beitrags.
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